Abbruchgebot


Eine Worttrennung gefunden

Ab · bruch · ge · bot

Das Wort Ab­bruch­ge­bot besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­bruch­ge­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­bruch­ge­bot" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abbruchgebot“ setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: „Abbruch“ und „Gebot“. „Abbruch“ bezeichnet das gezielte Entfernen oder Zerstören von Konstruktionen, insbesondere von Gebäuden. „Gebot“ verweist auf eine verbindliche Vorschrift oder Anweisung. In der rechtlichen Konnotation bezeichnet das „Abbruchgebot“ eine Anordnung, ein Gebäude oder eine andere bauliche Anlage zu demontieren oder abzubrechen, z. B. aus Sicherheitsgründen oder bei Nichtübereinstimmung mit Vorschriften. Es handelt sich um eine Maßnahme, die oft von Behörden erlassen wird, um öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Beispielsatz: Das Abbruchgebot verlangt, dass das beschädigte Gebäude umgehend abgerissen wird, um weitere Gefahren zu vermeiden.

Vorheriger Eintrag: Abbruchgebäude
Nächster Eintrag: Abbruchgefahr

 

Zufällige Wörter: entfällst Faschingssonntag Mahlzeit Rotenburg verletztest