Abbruchgesuch


Eine Worttrennung gefunden

Ab · bruch · ge · such

Das Wort Ab­bruch­ge­such besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­bruch­ge­such trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­bruch­ge­such" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abbruchgesuch" setzt sich aus den Begriffen "Abbruch" und "Gesuch" zusammen. "Abbruch" bezieht sich auf das Beenden oder die Aufhebung eines Bauvorhabens oder einer Struktur. "Gesuch" bedeutet einen offiziellen Antrag oder ein Ersuchen. In diesem Zusammenhang bezeichnet "Abbruchgesuch" somit den formellen Antrag, der gestellt wird, um die Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes oder einer Anlage zu erhalten. Es handelt sich um ein wichtiges Dokument in der Baurechtsordnung, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abbruch festlegt.

Beispielsatz: Das Abbruchgesuch wurde fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht.

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