Abfallgebührensatzung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · fall · ge · büh · ren · sat · zung

Das Wort Ab­fall­ge­büh­ren­sat­zung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­fall­ge­büh­ren­sat­zung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­fall­ge­büh­ren­sat­zung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abfallgebührensatzung ist eine rechtliche Regelung, die die Höhe und Modalitäten der Gebühren für die Abfallentsorgung in einer Gemeinde oder Stadt festlegt. Sie definiert, wie viel die Bürger für die Entsorgung ihrer Abfälle zahlen müssen und welche Dienstleistungen abgedeckt sind. Die Satzung regelt auch die Erhebung der Gebühren sowie mögliche Ermäßigung oder Befreiungen. Dabei handelt es sich um ein zusammengesetztes Wort: „Abfall“ bezieht sich auf Müll oder Abfälle, „Gebühr“ beschreibt eine Zahlung für eine Dienstleistung, und „Satzung“ steht für eine rechtliche Vorschrift oder Regelung.

Beispielsatz: Die neue Abfallgebührensatzung tritt zum 1. Januar in Kraft und regelt die Gebühren für die Müllentsorgung.

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