Abfindungsklauseln


Eine Worttrennung gefunden

Ab · fin · dungs · klau · seln

Das Wort Ab­fin­dungs­klau­seln besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­fin­dungs­klau­seln trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­fin­dungs­klau­seln" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abfindungsklauseln sind vertragliche Regelungen, die die Bedingungen für die Zahlung einer Abfindung im Falle einer Kündigung oder Vertragsbeendigung festlegen. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Abfindung gewährt wird und in welcher Höhe. Oft sind diese Klauseln in Arbeitsverträgen oder Gesellschaftsverträgen zu finden. Der Begriff setzt sich aus „Abfindung“ (Entschädigung) und „Klauseln“ (vereinbarte Bedingungen) zusammen. In der Pluralform „Abfindungsklauseln“ wird auf mehrere solcher Regelungen verwiesen.

Beispielsatz: Die Abfindungsklauseln in dem neuen Vertrag sorgen für eine faire Entschädigung im Falle einer vorzeitigen Beendigung.

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