Abfindungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ab · fin · dungs · recht

Das Wort Ab­fin­dungs­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­fin­dungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­fin­dungs­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abfindungsrecht bezeichnet das rechtliche Regelwerk, das die Ansprüche und Bedingungen für Abfindungen regelt. Abfindungen sind finanzielle Entschädigungen, die häufig bei Kündigungen oder Einstellungsmaßnahmen gezahlt werden. Das Abfindungsrecht ist in Deutschland nicht einheitlich im Gesetz verankert, sondern ergibt sich aus verschiedenen Arbeitsrechtlichen Regelungen, Tarifverträgen und individuellen Vereinbarungen. Der Begriff setzt sich aus „Abfindung“, einer Substantivierung des Verbs „abfinden“, und „Recht“ zusammen, wobei „Abfindung“ hier die Zahlung bezeichnet, die zur Beilegung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt.

Beispielsatz: Das Abfindungsrecht regelt die finanziellen Ansprüche von Mitarbeitern im Falle einer Kündigung.

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