Abgabenbescheide


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ga · ben · be · schei · de

Das Wort Ab­ga­ben­be­schei­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ga­ben­be­schei­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ga­ben­be­schei­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Abgabenbescheide" ist der Plural von "Abgabenbescheid". Ein Abgabenbescheid ist ein amtliches Dokument, das eine Person oder ein Unternehmen über die Höhe öffentlicher Abgaben, wie Steuern oder Gebühren, informiert. Er enthält Informationen zu fälligen Zahlungen, Fristen und rechtlichen Grundlagen. Abgabenbescheide werden in der Regel von Behörden, wie dem Finanzamt, ausgestellt und sind verbindlich. Sie dienen der rechtlichen Grundlage für die Erhebung von Abgaben und ermöglichen es den Betroffenen, ihre finanziellen Verpflichtungen nachzuvollziehen und rechtzeitig zu erfüllen.

Beispielsatz: Die Abgabenbescheide wurden fristgerecht an alle Steuerpflichtigen versandt.

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