Abgabenverordnung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ga · ben · ver · ord · nung

Das Wort Ab­ga­ben­ver­ord­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ga­ben­ver­ord­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ga­ben­ver­ord­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgabenverordnung ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus „Abgabe“ und „Verordnung“ besteht. Eine Abgabe ist eine steuerliche Zahlung, die an den Staat oder eine andere öffentliche Einrichtung zu leisten ist. Die Verordnung bezeichnet eine Regelung oder Vorschrift, die bestimmte Rahmenbedingungen und Vorgaben festlegt. In Deutschland ist die Abgabenverordnung ein rechtlicher Rahmen, der die allgemeinen Vorschriften zu Abgaben konkretisiert und verwaltungsrechtliche Verfahren für die Erhebung von Steuern und Gebühren regelt. Sie stellt sicher, dass die Abgabenerhebung ordnungsgemäß und einheitlich erfolgt.

Beispielsatz: Die Abgabenverordnung regelt die steuerlichen Pflichten der Bürger und Unternehmen.

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