Abgeltungssteuer


Eine Worttrennung gefunden

Ab · gel · tungs · steu · er

Das Wort Ab­gel­tungs­steu­er besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­gel­tungs­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­gel­tungs­steu­er" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeltungssteuer ist eine Kapitalertragsteuer in Deutschland, die auf Einkünfte aus Kapitalanlagen erhoben wird. Sie beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Steuer wird direkt an der Quelle, also von Banken oder Finanzinstituten, einbehalten und abgeführt. Die Abgeltungssteuer ersetzt die individuelle Besteuerung von Kapitaleinkünften und vereinfacht somit die Steuererklärung für Anleger. Sie wurde 2009 eingeführt, um eine einheitliche Besteuerung von Kapitaleinkünften zu gewährleisten und Steuervermeidung zu verhindern.

Beispielsatz: Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge erhoben und beträgt in Deutschland derzeit 26,375 Prozent.

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