Abgeordnetenamt


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · amt

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­amt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­amt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abgeordnetenamt" bezeichnet die offizielle Stellung oder Funktion eines Abgeordneten, der ein Mandat in einem Parlament oder einer Versammlung innehat. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Abgeordneter" und "Amt" zusammen. Der Abgeordnete ist eine Person, die für eine bestimmte Wahlperiode gewählt wurde, um die Interessen der Wähler zu vertreten. Das "Amt" bezieht sich auf die verantwortungsvolle Rolle und die Befugnisse, die mit dieser Position verbunden sind. Das Wort drückt somit sowohl die politische Verantwortung als auch die institutionelle Zugehörigkeit aus.

Beispielsatz: Das Abgeordnetenamt trägt eine wichtige Verantwortung für die Vertretung der Bürgerinteressen im Parlament.

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