Abgeordnetenanklage


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · an · kla · ge

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­an­kla­ge besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­an­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­an­kla­ge" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abgeordnetenanklage“ setzt sich aus den Bestandteilen „Abgeordneter“ und „Anklage“ zusammen. Es bezeichnet das rechtliche Verfahren, in dem ein Mitglied eines Parlaments der Möglichkeit ausgesetzt ist, wegen einer (mutmaßlichen) Straftat oder eines Vergehens angeklagt zu werden. In vielen politischen Systemen gibt es spezielle Regelungen, die den Schutz und die Amtsverantwortung von Abgeordneten betreffen, sodass diese nur unter bestimmten Umständen angeklagt werden können. Dies zeigt die Balance zwischen politischer Verantwortung und dem Recht auf Amtsausübung.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenanklage wurde im Parlament einstimmig angenommen, um Missbrauchsfälle zu untersuchen.

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