Abgeordnetenberuf


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · be · ruf

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­be­ruf besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­be­ruf trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­be­ruf" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Abgeordnetenberuf bezieht sich auf das politische Amt eines Abgeordneten. Die Grundform des Wortes ist "Abgeordnete", was eine weibliche Form des Wortes "Abgeordneter" ist. Ein/e Abgeordnete/r ist eine Person, die von Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird, um sie in einem gesetzgebenden Organ wie einem Parlament zu vertreten. Der Abgeordnetenberuf beinhaltet die Teilnahme an Ausschüssen, die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, die Abgabe von Stellungnahmen und die Vertretung von politischen Positionen der gewählten Partei. Der Beruf erfordert politisches Engagement, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit zur Kommunikation und Zusammenarbeit.

Beispielsatz: Der Abgeordnetenberuf erfordert ein hohes Maß an Engagement und politischem Wissen.

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