Abgeordnetenbezahlung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · be · zah · lung

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­be­zah­lung besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­be­zah­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­be­zah­lung" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgeordnetenbezahlung bezeichnet die finanzielle Vergütung, die Abgeordnete in politischen Institutionen, wie dem Parlament, für ihre Tätigkeiten erhalten. Sie setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter Grundgehalt und eventuelle Zulagen, und soll die politische Arbeit honorieren sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen. Das Wort ist eine Zusammensetzung aus „Abgeordnete“ (Personen, die gewählt wurden, um eine Gruppe zu vertreten) und „Bezahlung“ (Zahlung oder Vergütung für eine Erbringung von Leistungen). In diesem Fall handelt es sich um ein substantielles Nomen, das aus zwei Elementen besteht.

Beispielsatz: Die Diskussion über die Abgeordnetenbezahlung sorgt für kontroverse Meinungen in der Bevölkerung.

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