Abgeordnetenbezügen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · be ·· gen

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­be­zü­gen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­be­zü­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­be­zü­gen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abgeordnetenbezügen“ ist die Pluralform des Substantivs „Abgeordnetenbezug“. Es bezieht sich auf die finanziellen Vergütungen, die Abgeordnete in bestimmten politischen Gremien, wie zum Beispiel in Parlamenten, erhalten. Diese Bezüge dienen der Entschädigung für die Ausübung ihres Mandates und können je nach Land und institutionellen Regelungen variieren. Sie können Grundgehälter, Zulagen und andere finanzielle Leistungen umfassen, die den Abgeordneten zustehen, um ihre Arbeit zu unterstützen.

Beispielsatz: Die neuen Regelungen zu den Abgeordnetenbezügen sollen mehr Transparenz und Fairness schaffen.

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