Abgeordnetendomizil


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · do · mi · zil

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­do­mi­zil besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­do­mi­zil trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­do­mi­zil" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abgeordnetendomizil" setzt sich aus den Begriffen "Abgeordnete" und "Domizil" zusammen. Das Wort bezeichnet den Wohn- oder Aufenthaltsort eines Abgeordneten, also eines Parlamentsmitglieds. Es handelt sich hierbei um eine zusammengesetzte Substantivform, bestehend aus dem Plural von "Abgeordnete" und dem Wort "Domizil" als einzelnes Nomen.

Beispielsatz: Das Abgeordnetendomizil ist der Ort, an dem sich die Abgeordneten während ihrer Amtszeit aufhalten und arbeiten.

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