Abgeordneteneinkommen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · ein · kom · men

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ein­kom­men besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ein­kom­men trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­ein­kom­men" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Abgeordneteneinkommen bezieht sich auf das Einkommen, das Abgeordnete aus ihrer Tätigkeit erhalten. Es handelt sich hierbei um eine zusammengesetzte Substantivkomponente, bestehend aus den Wörtern "Abgeordnete" und "Einkommen". "Abgeordnete" bezeichnet gewählte Vertreter in Parlamenten, während "Einkommen" die Summe der Einnahmen einer Person beschreibt. Das Abgeordneteneinkommen umfasst in der Regel das Gehalt, Zusatzleistungen und Vergütungen für die parlamentarische Arbeit. Es kann je nach Land, politischer Ebene und Position variieren.

Beispielsatz: Das Abgeordneteneinkommen sollte transparent und nachvollziehbar für die Bürger sein.

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