Abgeordnetenfragen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · fra · gen

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­fra­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­fra­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­fra­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abgeordnetenfragen" setzt sich aus den Bestandteilen "Abgeordnete" und "Fragen" zusammen. "Abgeordnete" ist die Pluralform von "Abgeordneter" und bezeichnet Personen, die in einem Parlament oder einer Versammlung gewählt wurden, um die Interessen ihrer Wähler zu vertreten. "Fragen" beschreibt Anfragen oder Themen, die zur Klärung oder Diskussion gestellt werden. In der Gesamtheit bezieht sich "Abgeordnetenfragen" also auf die Fragen, die von Mitgliedern eines Parlaments an die Regierung oder andere relevante Stellen gerichtet werden, um Informationen zu erhalten oder rechtliche sowie politische Sachverhalte zu erörtern.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenfragen zur aktuellen Gesetzeslage wurden im Ausschuss ausführlich diskutiert.

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