Abgeordnetengehalt


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · ge · halt

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ge­halt besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ge­halt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­ge­halt" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abgeordnetengehalt" setzt sich aus den Begriffen "Abgeordnete" und "Gehalt" zusammen. "Abgeordnete" bezeichnet Personen, die in ein politisches Amt gewählt wurden, um eine bestimmte Gruppe von Wählern zu vertreten. Das "Gehalt" bezieht sich auf die regelmäßige Vergütung, die diese Personen für ihre politische Arbeit erhalten. In diesem Zusammengesetzten Wort wird daher die Bezahlung der Abgeordneten thematisiert, die für ihre legislativen Aufgaben entlohnt werden. Es handelt sich um ein Nomen, das auf die finanzielle Kompensation von politischen Vertretern hinweist.

Beispielsatz: Das Abgeordnetengehalt wird regelmäßig angepasst, um die finanzielle Anerkennung der politischen Arbeit zu gewährleisten.

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