Abgeordnetengehältern


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · ge · häl · tern

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ge­häl­tern besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ge­häl­tern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­ge­häl­tern" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Abgeordnetengehältern" ist die Pluralform des Substantivs "Abgeordnetengehalt". Es bezeichnet die Bezahlung, die Mitgliedern eines Parlaments für ihre Tätigkeit als Abgeordnete gezahlt wird. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen "Abgeordnete" (Personen, die in einem Parlament sitzen) und "Gehalt" (Bezahlung für geleistete Arbeit) zusammen. Die Pluralform deutet darauf hin, dass es sich um die Bezüge mehrerer Abgeordneter handelt.

Beispielsatz:

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