Abgeordnetengrundentschädigung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · grund · ent · schä · di · gung

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­grund­ent­schä­di­gung besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­grund­ent­schä­di­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­grund­ent­schä­di­gung" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeordnetengrundentschädigung ist eine finanzielle Vergütung, die an Abgeordnete in Parlamenten gezahlt wird. Sie dient als Ausgleich für ihre politischen Tätigkeiten und den damit verbundenen Zeitaufwand. Die Grundentschädigung bezieht sich auf den Grundbetrag, der unabhängig von zusätzlichen Aufgaben oder Ämtern gezahlt wird.

Beispielsatz: Die Abgeordnetengrundentschädigung sorgt dafür, dass Parlamentarier unabhängig und vollumfänglich ihrer politischen Arbeit nachgehen können.

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