Abgeordnetenhausfraktion


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · frak · ti · on

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­frak­ti­on besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­frak­ti­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­frak­ti­on" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die „Abgeordnetenhausfraktion“ bezeichnet eine Gruppe von Abgeordneten, die einer politischen Partei angehören und im Abgeordnetenhaus einer Region oder eines Landes sitzen. Diese Fraktion hat das Ziel, gemeinsame politische Ziele zu verfolgen und ihre Interessen im Parlament zu vertreten. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Abgeordnetenhaus“ (ein Parlament auf regionaler Ebene) und „Fraktion“ (eine Gruppe von Abgeordneten) zusammen und ist in seiner Zusammensetzung eine Komplexbildung.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenhausfraktion hat heute wichtige Beschlüsse gefasst, um die Stadtentwicklung voranzutreiben.

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