Abgeordnetenhauspräsidenten


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · prä · si · den · ten

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­prä­si­den­ten besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­prä­si­den­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­prä­si­den­ten" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Abgeordnetenhauspräsidenten" beschreibt den Präsidenten des Abgeordnetenhauses. Das Abgeordnetenhaus ist die parlamentarische Vertretung einer bestimmten politischen Einheit, wie beispielsweise eines Landes oder einer Stadt. Der Präsident des Abgeordnetenhauses ist das Oberhaupt des Parlaments und hat die Aufgabe, die Sitzungen zu leiten, den Redner:innen das Wort zu erteilen und das Abstimmungsverfahren zu überwachen. "Abgeordnetenhauspräsidenten" ist die Pluralform des Wortes, da es sich um mehrere Präsidenten handelt, welche die Leitung des jeweiligen Abgeordnetenhauses innehaben.

Beispielsatz: Der Abgeordnetenhauspräsidenten hielt eine bemerkenswerte Rede während der Eröffnungszeremonie.

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