Abgeordnetenhauswahl


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · haus · wahl

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­wahl besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­haus­wahl trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­haus­wahl" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeordnetenhauswahl bezeichnet die Wahl eines regionalen Parlaments, in dem Abgeordnete für eine bestimmte Legislaturperiode gewählt werden. In Deutschland ist das Abgeordnetenhaus beispielsweise das Parlament von Berlin. Die Wahl dient der demokratischen Legitimation und Repräsentation der Bürger in der politischen Entscheidungsfindung. Der Begriff setzt sich aus "Abgeordneten" (Vertreter, die im Namen der Wähler agieren) und "Hauswahl" (Wahl eines versammelten Gremiums) zusammen. Die Wahl findet in der Regel alle fünf Jahre statt und ist ein zentrales Element der politischen Mitbestimmung auf Landesebene.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenhauswahl findet alle fünf Jahre statt und entscheidet über die Zusammensetzung des Berliner Parlaments.

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