Abgeordnetenimmunität


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · im · mu · ni · tät

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­im­mu­ni­tät besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­im­mu­ni­tät trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­im­mu­ni­tät" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeordnetenimmunität ist ein rechtlicher Schutz, der gewählten Abgeordneten gewährt wird. Sie sollen vor Strafverfolgung oder rechtlichen Konsequenzen geschützt werden, um ihre politische Arbeit unabhängig ausüben zu können. Diese Immunität kann vor allem Strafverfolgung und Verhaftung betreffen, jedoch kann die Immunität aufgehoben werden, um schwerwiegende Straftaten zu verfolgen. Die Abgeordnetenimmunität dient also dazu, die Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Parlamentarier zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei um die Grundform des Wortes.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenimmunität schützt Mitglieder des Parlaments vor Strafverfolgung für ihre politischen Äußerungen.

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