Abgeordnetenpauschale


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · pau · scha · le

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­pau­scha­le besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­pau­scha­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­pau­scha­le" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die "Abgeordnetenpauschale" ist ein Begriff aus der Politik und bezieht sich auf eine finanzielle Unterstützung, die Abgeordnete erhalten, um ihre mandatsbedingten Aufgaben wahrnehmen zu können. Es handelt sich dabei um eine monatliche pauschale Zahlung, die unabhängig von tatsächlich angefallenen Kosten gewährt wird. Die Abgeordnetenpauschale deckt beispielsweise Ausgaben für Büromaterial, Dienstreisen oder Mitarbeiter ab. Sie dient zur gerechten Entlohnung und zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Abgeordneten bei der Ausübung ihres Amtes. Diese Pauschale wird in der Regel in ihrer Grundform verwendet.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenpauschale dient der finanziellen Unterstützung von Mandatsträgern bei der Erfüllung ihrer politischen Aufgaben.

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