Abgeordnetenpensionen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · pen · sio · nen

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­pen­sio­nen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­pen­sio­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­pen­sio­nen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Abgeordnetenpensionen" bezeichnet die Rentenleistungen, die ehemaligen Mitgliedern eines Parlaments zustehen. Der Begriff setzt sich aus "Abgeordnete" (die Personen, die in einem Parlament gewählt wurden) und "Pensionen" (Renten oder Altersversorgung) zusammen. In Deutschland haben Abgeordnete Anspruch auf eine Pension, die oft auf ihrer Dienstzeit und den erworbenen Ansprüchen basiert. Diese Regelungen sollen die finanzielle Sicherheit nach dem Ausscheiden aus dem politischen Amt gewährleisten. Die Form "Abgeordnetenpensionen" ist im Plural.

Beispielsatz: Die Diskussion über die Abgeordnetenpensionen belebt die politische Debatte über Reformen im Rentensystem.

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