Abgeordnetenplätze


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · plät · ze

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­plät­ze besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­plät­ze trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­plät­ze" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgeordnetenplätze sind die Sitze oder Mandate, die in einem Parlament oder einer legislative Versammlung bestimmten Abgeordneten zugewiesen sind. Der Begriff ist die Pluralform von „Abgeordnetenplatz“, wobei „Abgeordneter“ ein gewählter Vertreter ist, und „Platz“ den Ort beschreibt, an dem dieser Vertreter seine politischen Aufgaben erfüllt. Abgeordnetenplätze sind oft im Zusammenhang mit Wahlen oder der Zusammensetzung von Parlamenten wichtig, da sie die Anzahl der Mandate für verschiedene politische Parteien oder Gruppierungen angeben.

Beispielsatz: Die Anzahl der Abgeordnetenplätze im Parlament wurde nach der letzten Wahl neu festgelegt.

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