Abgeordnetenposten


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · pos · ten

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­pos­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­pos­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­pos­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Abgeordnetenposten“ bezeichnet eine Position oder ein Amt, das von einem Abgeordneten in einem politischen Gremium, wie einem Parlament oder einer Versammlung, eingenommen wird. Der Wortbestandteil „Abgeordneten“ ist der Plural von „Abgeordneter“, welches eine Person ist, die durch Wahl in eine Vertretung, wie z.B. in einem Bundestag, berufen wurde. „Posten“ steht für eine Stelle oder Position mit bestimmten Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Zusammen beschreibt „Abgeordnetenposten“ also eine spezifische Rolle innerhalb eines politischen Systems, in der ein Abgeordneter tätig ist und politische Entscheidungen mitgestaltet.

Beispielsatz: Der Politiker bemühte sich, seinen Abgeordnetenposten mit vollem Engagement auszufüllen.

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