Abgeordnetenrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · recht

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­recht besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­recht" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abgeordnetenrecht" setzt sich aus den Bestandteilen "Abgeordnete" und "Recht" zusammen. Es bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, Rechte und Pflichten, die für Abgeordnete in einem politischen System, wie beispielsweise einem Parlament, gelten. Dazu gehören Aspekte wie das Abstimmungsrecht, die Vermögenswerte und die Immunität von Abgeordneten. "Abgeordnetenrecht" stellt somit einen wichtigen Bestandteil der politischen Gesetzgebung dar und gewährleistet die ordnungsgemäße Ausübung der parlamentarischen Funktionen.

Beispielsatz: Das Abgeordnetenrecht ermöglicht es den Vertretern, die Interessen ihrer Wähler im Parlament zu vertreten.

Vorheriger Eintrag: Abgeordnetenräume
Nächster Eintrag: Abgeordnetenrechte

 

Zufällige Wörter: aktiviertet gewöhnte Jobmotor Schutzdämme Weihnachtssaison