Abgeordnetenrente


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · ren · te

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ren­te besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­ren­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­ren­te" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeordnetenrente ist eine spezielle Form der Altersversorgung für Mitglieder des Parlaments, die während ihrer Amtszeit Beiträge zur Rentenkasse leisten. Diese Rente wird in der Regel abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und dem erzielten Einkommen berechnet. Der Begriff setzt sich aus "Abgeordneter", also einem gewählten Vertreter, und "Rente" zusammen, was auf eine regelmäßige finanzielle Zuwendung im Alter hinweist. Die Abgeordnetenrente unterscheidet sich von der regulären gesetzlichen Rente durch besondere Regelungen und Vergünstigungen für Parlamentarier.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenrente sorgt oft für Diskussionen über die finanzielle Absicherung von Politikern nach ihrer Amtszeit.

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