Abgeordnetenstatus


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · sta · tus

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­sta­tus besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­sta­tus trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­sta­tus" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der "Abgeordnetenstatus" bezieht sich auf den rechtlichen Status einer Person, die als Abgeordnete/r in einem Parlament tätig ist. Es handelt sich um eine substantivierte Zusammensetzung aus dem Wort "Abgeordnete" (im Grundform) und dem Wort "Status". Der Abgeordnetenstatus gewährt bestimmte Rechte und Pflichten, wie beispielsweise Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung, aktives und passives Wahlrecht, Redefreiheit im Parlament sowie die Möglichkeit, Anträge und Gesetzesvorschläge einzubringen und darüber abzustimmen. Diese Eigenschaften gelten für Abgeordnete in verschiedenen politischen Systemen unterschiedlich.

Beispielsatz: Der Abgeordnetenstatus ermöglicht es den Vertretern, an der Gesetzgebung teilzunehmen und die Interessen ihrer Wähler zu vertreten.

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