Abgeordnetentätigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten ·· tig · keit

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­tä­tig­keit besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­tä­tig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­tä­tig­keit" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgeordnetentätigkeit bezeichnet die Tätigkeit oder das Engagement von Abgeordneten, also Personen, die in ein Parlament gewählt wurden, um die Interessen ihrer Wähler zu vertreten. Der Begriff setzt sich aus "Abgeordneter" und "Tätigkeit" zusammen. Die Formulierung impliziert die aktiven Aufgaben und Verpflichtungen, die mit dem Mandat eines Abgeordneten verbunden sind, einschließlich Gesetzgebung, Diskussionen, Abstimmungen sowie der Vertretung von Bürgeranliegen. Abgeordnetentätigkeit umfasst somit auch die politische Mitgestaltung und die Wahrnehmung von Repräsentationspflichten innerhalb eines demokratischen Systems.

Beispielsatz: Die Abgeordnetentätigkeit erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Engagement für die Wähler.

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