Abgeordnetenwohnungen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · woh · nun · gen

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­woh­nun­gen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­woh­nun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­woh­nun­gen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgeordnetenwohnungen sind Wohnungen, die von Abgeordneten eines Parlaments genutzt werden. Sie dienen den Abgeordneten als Wohnsitz während ihrer Tätigkeit im Parlament. Diese Wohnungen können sich entweder im Parlamentsgebäude selbst befinden oder in der Nähe davon liegen. Sie sind in der Regel Teil der Privilegien und Vergünstigungen, die den Abgeordneten gewährt werden. Die Abgeordnetenwohnungen sollen es den Parlamentariern ermöglichen, während ihrer Amtszeit angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu haben, damit sie sich voll und ganz auf ihre politische Arbeit konzentrieren können.

Beispielsatz: Die Abgeordnetenwohnungen stehen den Politikern während ihrer Amtszeit zur Verfügung.

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