Abgeordnetenzeit


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · zeit

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­zeit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­zeit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­zeit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abgeordnetenzeit bezieht sich auf die Amtszeit eines Abgeordneten in einem politischen Gremium, wie beispielsweise einem Parlament. In dieser Zeit vertritt der Abgeordnete die Interessen seines Wahlkreises oder seiner Partei und nimmt an Sitzungen und Entscheidungen teil. Die Dauer einer Abgeordnetenzeit variiert je nach Land und politischem System. In Deutschland beträgt die Abgeordnetenzeit im Bundestag beispielsweise vier Jahre, während in manchen Länderparlamenten die Amtszeit nur zwei Jahre beträgt.

Beispielsatz: Während seiner Abgeordnetenzeit setzt sich der Politiker intensiv für die Belange seiner Wähler ein.

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