abgeordneter


Eine Worttrennung gefunden

ab · ge · ord · ne · ter

Das Wort ab­ge­ord­ne­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­ge­ord­ne­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­ge­ord­ne­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Abgeordneter ist eine Person, die von einer Gruppe oder einer Versammlung gewählt oder ernannt wird, um sie zu repräsentieren und ihre Interessen zu vertreten. In der Politik bezieht sich der Begriff normalerweise auf eine Person, die in einem Parlament oder einer Legislative sitzt und Gesetze debattiert und verabschiedet. Ein Abgeordneter kann Mitglied einer politischen Partei sein oder als unabhängiger Kandidat gewählt werden. Der Begriff "abgeordneter" ist in der Grundform und wird verwendet, um eine männliche Person zu beschreiben. Die weibliche Form davon ist "Abgeordnete".

Beispielsatz: Der Abgeordnete hielt eine beeindruckende Rede im Bundestag.

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