Abhörerlaubnis


Eine Worttrennung gefunden

Ab · hör · er · laub · nis

Das Wort Ab­hör­er­laub­nis besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­hör­er­laub­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­hör­er­laub­nis" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abhörerlaubnis ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Abhören“ und „Erlaubnis“ gebildet wird. Es bezeichnet die Genehmigung, Gespräche oder Daten ohne das Wissen der Beteiligten zu überwachen oder aufzuzeichnen. Diese Erlaubnis wird oftmals im Kontext von Ermittlungen durch Sicherheitsbehörden gewährt, um Informationen zu sammeln oder Straftaten aufzuklären. Sie ist an gesetzliche Vorgaben gebunden und dient dem Schutz der Privatsphäre sowie der Rechtsstaatlichkeit. Die Abhörerlaubnis unterliegt strengen Auflagen, um Missbrauch zu verhindern und die Rechte der Bürger zu wahren.

Beispielsatz: Die Polizei benötigte eine Abhörerlaubnis, um die verdächtigen Telefonate zu überwachen.

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