Abhörverbot


Eine Worttrennung gefunden

Ab · hör · ver · bot

Das Wort Ab­hör­ver­bot besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­hör­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­hör­ver­bot" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abhörverbot“ ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern „abhören“ (das heimliche Mithören oder Aufzeichnen von Gesprächen) und „Verbot“ (eine Regel, die etwas untersagt) zusammensetzt. Es bezeichnet ein rechtliches oder interinstitutionelles Verbot, bestimmte Kommunikationsformen, wie Telefongespräche oder persönliche Unterhaltungen, ohne Zustimmung der Beteiligten abzuhören. Abhörverbote sind oft Teil von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsgesetzen und dienen dem Schutz der Privatsphäre von Individuen und Gruppen. Sie sollen sicherstellen, dass Kommunikationsfreiheiten respektiert und die Integrität von persönlichen Informationen gewahrt bleibt.

Beispielsatz: Das Abhörverbot schützt die Privatsphäre der Menschen und gewährleistet Vertraulichkeit in persönlichen Gesprächen.

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