Ablösebeträge


Eine Worttrennung gefunden

Ab ·· se · be · trä · ge

Das Wort Ab­lö­se­be­trä­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­lö­se­be­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­lö­se­be­trä­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Ablösebeträge“ ist der Plural von „Ablösebetrag“. Der Ablösebetrag bezeichnet eine finanzielle Summe, die im Rahmen von Verträgen, insbesondere bei Immobilien oder Mietverhältnissen, gezahlt wird, um bestehende Ansprüche oder Verpflichtungen zu begleichen. Dies kann zum Beispiel eine Entschädigung für Inventar oder Investitionen sein, die der Käufer oder Nachmieter übernimmt. Ablösebeträge spielen oft eine Rolle bei der Übernahme von Mietverhältnissen, wo der Nachmieter dem bisherigen Mieter für dessen Einrichtung oder Renovierungen eine Zahlung leistet.

Beispielsatz: Die Ablösebeträge für die Übernahme von Mietverträgen können je nach Lage der Immobilie stark variieren.

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