Ablehnungsbeschluss


Eine Worttrennung gefunden

Ab · leh · nungs · be · schluss

Das Wort Ab­leh­nungs­be­schluss besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­leh­nungs­be­schluss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­leh­nungs­be­schluss" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein "Ablehnungsbeschluss" ist ein formeller Beschluss, der eine ablehnende Entscheidung in einem bestimmten Verfahren oder Kontext darstellt, beispielsweise in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Ablehnung" und "Beschluss" zusammen, wobei "Ablehnung" die Verweigerung oder Negierung eines Antrags oder Vorschlags beschreibt. Der Beschluss ist in der Regel schriftlich und enthält die Begründung für die Ablehnung. Er dient als offizielle Mitteilung an die betroffene Partei und kann in rechtlichen Kontexten auch das Einlegen von Rechtsmitteln ermöglichen.

Beispielsatz: Der Ablehnungsbeschluss des Gerichts sorgte für Enttäuschung bei den Klägern.

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