Ablesekosten


Eine Worttrennung gefunden

Ab · le · se · kos · ten

Das Wort Ab­le­se­kos­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­le­se­kos­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­le­se­kos­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ablesekosten beziehen sich auf die Gebühren, die für das Ablesen von Zählerständen, beispielsweise für Wasser, Gas oder Strom, anfallen. Diese Kosten können sowohl von Versorgungsunternehmen als auch von externen Dienstleistern erhoben werden. Die Ablesekosten können in der Regel in den Rechnungen für Verbrauchsdienste aufgeführt sein. Das Wort setzt sich zusammen aus „Ablese“, was den Vorgang des Messens oder Erfassens von Zählerständen beschreibt, und „Kosten“, was die finanziellen Aufwendungen für diese Dienstleistung bezeichnet.

Beispielsatz: Die Ablesekosten für den Stromzähler werden einmal im Jahr in Rechnung gestellt.

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