Ablieferungspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Ab · lie · fe · rungs · pflicht

Das Wort Ab­lie­fe­rungs­pflicht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­lie­fe­rungs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­lie­fe­rungs­pflicht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ablieferungspflicht ist ein Substantiv und setzt sich aus den Bestandteilen "abliefern" und "Pflicht" zusammen. Es bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, eine bestimmte Ware oder Dienstleistung an einen Empfänger zu liefern. Diese Pflicht kann im Rahmen von Verträgen oder gesetzlichen Vorschriften entstehen. Insbesondere in Handels- und Mietrecht spielt die Ablieferungspflicht eine wichtige Rolle, da sie die Verantwortung des Lieferanten regelt, die vereinbarte Leistung fristgerecht und in der vereinbarten Beschaffenheit zu erbringen. Ein Verstoß gegen die Ablieferungspflicht kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Beispielsatz: Die Ablieferungspflicht des Verkäufers erstreckt sich auf die rechtzeitige Übergabe der Ware an den Käufer.

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