Ablösegebühr


Eine Worttrennung gefunden

Ab ·· se · ge · bühr

Das Wort Ab­lö­se­ge­bühr besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­lö­se­ge­bühr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­lö­se­ge­bühr" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Ablösegebühr bezeichnet eine finanzielle Summe, die bei einem Vertragswechsel oder einer Vertragsauflösung gezahlt werden muss. Sie wird in der Regel vom neuen Vertragspartner an den bisherigen Vertragspartner gezahlt, um die Rechte an bestimmten Leistungen, Gütern oder Rechten zu übernehmen. Die Ablösegebühr kann je nach Vereinbarung eine feste Summe oder prozentual berechnet werden. Sie dient dazu, den bisherigen Vertragspartner für entgangene Einnahmen oder Kosten zu entschädigen, die durch den Vertragswechsel entstehen.

Beispielsatz: Die Ablösegebühr für die Übertragung des Mietvertrags muss vor dem Umzug bezahlt werden.

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