ablösepflichtig


Eine Worttrennung gefunden

ab ·· se · pflich · tig

Das Wort ab­lö­se­pflich­tig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­lö­se­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­lö­se­pflich­tig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "ablösepflichtig" besteht aus den Bestandteilen "ablöse" und "pflichtig". "Ablöse" wird hier als Substantiv verwendet und bedeutet die Bezahlung eines Betrags, um eine Verpflichtung oder Schuld zu beenden oder zu übernehmen. "Pflichtig" ist eine Adjektivform von "Pflicht" und bedeutet, dass eine Verpflichtung besteht oder erfüllt werden muss. In Kombination bedeutet "ablösepflichtig", dass eine Person oder eine Partei verpflichtet ist, einen bestimmten Betrag als Ablöse zu zahlen oder zu leisten.

Beispielsatz: Die Mieterin ist ablösepflichtig, wenn sie die Möbel des Vormieters übernimmt.

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