Abmahngebühren


Eine Worttrennung gefunden

Ab · mahn · ge · büh · ren

Das Wort Ab­mahn­ge­büh­ren besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­mahn­ge­büh­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­mahn­ge­büh­ren" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abmahngebühren sind Kosten, die entstehen, wenn eine rechtliche Abmahnung ausgesprochen wird, häufig im Zusammenhang mit Urheberrechts- oder Wettbewerbsverstößen. Die Gebühren decken in der Regel die Aufwendungen des Abmahnenden, wie etwa Anwaltskosten und administrative Ausgaben. Der Begriff ist eine Zusammensetzung aus "Abmahnung" (einer formalen Aufforderung zur Unterlassung eines rechtswidrigen Verhaltens) und "Gebühren" (dem finanziellen Aufwand dafür). Abmahngebühren können sowohl für private Personen als auch für Unternehmen erheblich sein und sind oft Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen.

Beispielsatz: Die erhöhten Abmahngebühren zwingen viele Unternehmen, ihre rechtlichen Angelegenheiten besser zu überprüfen.

Vorheriger Eintrag: Abmahners
Nächster Eintrag: Abmahnschreiben

 

Zufällige Wörter: nahöstlicher Selbstvertrauen umblätternd unterbewerteten versteifst