Abmahnwelle


Eine Worttrennung gefunden

Ab · mahn · wel · le

Das Wort Ab­mahn­wel­le besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­mahn­wel­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­mahn­wel­le" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abmahnwelle“ bezeichnet eine rechtliche Praxis, bei der eine größere Anzahl von Abmahnungen, meist in Form von Schreiben, an verschiedene Personen oder Unternehmen versendet wird. Häufig geschieht dies im Kontext von Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen. Die Abmahnwelle wird oft von Anwälten oder Unternehmen initiiert, um vermeintliche rechtliche Verstöße zu ahnden und Schadensersatzforderungen durchzusetzen. Der Begriff setzt sich aus „Abmahnung“, einem formalen Hinweis auf ein Fehlverhalten, und „Welle“, einem Bild für eine Flut oder einen massenhaften Auftreten solcher Abmahnungen, zusammen.

Beispielsatz: Die Abmahnwelle hat viele kleine Online-Shop-Betreiber in der vergangenen Woche stark getroffen.

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