Abrechnungsbeschluß


Eine Worttrennung gefunden

Ab · rech · nungs · be · schluß

Das Wort Ab­rech­nungs­be­schluß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­rech­nungs­be­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­rech­nungs­be­schluß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Abrechnungsbeschluss" setzt sich aus den Wörtern "Abrechnung" und "Beschluss" zusammen. Es handelt sich um einen rechtlichen Terminus, der einen formellen Beschluss beschreibt, der die Abrechnung von finanziellen Angelegenheiten, wie z.B. bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder einem Insolvenzverfahren, regelt. Der Abrechnungsbeschluss legt fest, wie die finanziellen Rückflüsse oder Verbindlichkeiten dargestellt und verteilt werden, und hat somit einen verbindlichen Charakter für die betroffenen Parteien.

Beispielsatz: Der Abrechnungsbeschluss wurde einstimmig von den Gesellschaftern genehmigt.

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