Abrechnungsfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ab · rech · nungs ·· hig · keit

Das Wort Ab­rech­nungs­fä­hig­keit besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­rech­nungs­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­rech­nungs­fä­hig­keit" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Abrechnungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Leistung oder einer Kostenposition, in der Abrechnung berücksichtigt zu werden. Es handelt sich um einen abgeleiteten Begriff von "abrechnen". Die Abrechnungsfähigkeit kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie beispielsweise von gesetzlichen Regelungen, Vertragsvereinbarungen oder vorgegebenen Kriterien. Eine Leistung oder Kostenposition, die keine Abrechnungsfähigkeit besitzt, wird nicht in die Abrechnung aufgenommen und kann somit nicht erstattet oder vergütet werden. Die Abrechnungsfähigkeit ist daher ein wichtiger Aspekt im Bereich der Abrechnung von Leistungen oder Kosten.

Beispielsatz: Die Abrechnungsfähigkeit der Dienstleistung muss vor Vertragsabschluss klar definiert werden.

Vorheriger Eintrag: abrechnungsfähigen
Nächster Eintrag: Abrechnungsfälle

 

Zufällige Wörter: emporkommender faulenzte Montags nachsichtigerer