Abrißgenehmigungen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · riß · ge · neh · mi · gun · gen

Das Wort Ab­riß­ge­neh­mi­gun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­riß­ge­neh­mi­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­riß­ge­neh­mi­gun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abrißgenehmigungen“ ist die Pluralform von „Abrißgenehmigung“, die sich aus den Bestandteilen „Abriß“ und „Genehmigung“ zusammensetzt. Ein Abriß bezeichnet das gezielte Zerstören oder Entfernen eines Gebäudes oder Bauwerks. Eine Genehmigung ist die officielle Erlaubnis, eine bestimmte Handlung durchzuführen. Abrißgenehmigungen sind somit die erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, die für den Abriss von Gebäuden eingeholt werden müssen. Sie sind oft an bestimmte Auflagen gebunden und sollen sicherstellen, dass der Abriss im Einklang mit geltenden Vorschriften, Umweltschutzbestimmungen und städtebaulichen Vorgaben erfolgt.

Beispielsatz: Die Stadt stellte die Abrißgenehmigungen für die alten Gebäude schnell aus, um Platz für den neuen Park zu schaffen.

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