Abrissbeschluss


Eine Worttrennung gefunden

Ab · riss · be · schluss

Das Wort Ab­riss­be­schluss besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­riss­be­schluss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­riss­be­schluss" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abrissbeschluss: Der Abrissbeschluss ist ein offizieller Beschluss einer Behörde oder zuständigen Institution, der den Abriss eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage anordnet. Er kann aus verschiedenen Gründen erlassen werden, beispielsweise bei festgestellten baulichen Mängeln, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder der Notwendigkeit einer Flächenumstrukturierung. Der Beschluss enthält in der Regel Informationen zu den betroffenen Objekten, den Gründen für den Abriss sowie mögliche Fristen und Auflagen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Abriss“ (der Vorgang des Abreißens) und „Beschluss“ (eine formelle Entscheidung) zusammen.

Beispielsatz: Der Abrissbeschluss für das alte Gebäude wurde einstimmig vom Stadtrat genehmigt.

Vorheriger Eintrag: Abrißbeginn
Nächster Eintrag: Abrißbeschluß

 

Zufällige Wörter: ausgekochteren Auslandszahlungen Ellbogenstoss großzügigsten Kunstfach