Abrufberechtigte


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ruf · be · rech · tig · te

Das Wort Ab­ruf­be­rech­tig­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ruf­be­rech­tig­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ruf­be­rech­tig­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abrufberechtigte“ ist die Pluralform von „Abrufberechtigter“ und bezieht sich auf Personen oder Institutionen, die das Recht haben, Informationen, Daten oder Waren auf Abruf zu erhalten. Es wird häufig in rechtlichen, geschäftlichen oder vertraglichen Kontexten verwendet, wo bestimmte Parteien das Recht eingeräumt bekommen, auf bestimmte Ressourcen zuzugreifen oder diese zu beanspruchen. Der Begriff setzt sich aus „Abruf“ und „berechtigt“ zusammen, was darauf hinweist, dass diese Personen die Befugnis haben, etwas zu verlangen oder zu beziehen.

Beispielsatz: Die abrufberechtigten Personen müssen sich bis Ende der Woche registrieren.

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