Abschiebebeschluss


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · be · schluss

Das Wort Ab­schie­be­be­schluss besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­be­schluss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­be­schluss" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Abschiebebeschluss ist eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, die besagt, dass eine Person aus dem Land abgeschoben werden soll. Der Beschluss wird in der Regel gefasst, wenn eine Person sich illegal im Land aufhält, gegen ausländerrechtliche Bestimmungen verstößt oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Der Begriff "Abschiebebeschluss" setzt sich aus den Worten "Abschiebe" (die Handlung des Zurückbringens einer Person in ihre Herkunftsland) und "Beschluss" (eine entscheidende Maßnahme) zusammen.

Beispielsatz: Der Abschiebebeschluss wurde aufgrund fehlender Asylgründe erlassen.

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